Tarifverträge im GaLaBau: Der aktuelle Stand im Überblick
Gute Arbeit braucht gute Rahmenbedingungen: Auch im Garten- und Landschaftsbau sollen Tarifverträge faire Vergütungen und sichere Arbeitsbedingungen ermöglichen. Damit diese Regelungen regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden, treffen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bei Tarifverhandlungen aufeinander – oft mit unterschiedlichen Positionen. Wer im GaLaBau arbeitet oder einen Betrieb führt, sollte wissen, was aktuell verhandelt wird und was Tarifverträge in dieser Branche überhaupt regeln.

Ob Mäharbeiten, Baumfällung oder Sportplatzbau: Der GaLaBau ist vielfältig, unverzichtbar für grüne Lebensräume und verlangt vollen Körpereinsatz. Umso bedeutender ist es, dass Beschäftigte unter fairen Bedingungen arbeiten können. Genau das regeln Tarifverträge. Aktuell laufen wieder Tarifverhandlungen für die rund 135.000 Beschäftigten in der Branche. Der Auftakt der Tarifverhandlungen brachte keine Annäherung und blieb ohne Ergebnis. Ein vertrautes Bild bei Tarifrunden, die nicht nur die Vergütung betreffen, sondern auch Arbeitszeiten, Zuschläge und Urlaubsregelungen. Doch wie entstehen diese Verträge? Was unterscheidet die Lohn- und Gehaltstarifverträge von den Rahmentarifverträgen? Und worüber wird eigentlich gestritten? In diesem Artikel erklären wir, welche Tarifverträge im Garten- und Landschaftsbau gelten, wie sie verhandelt werden und was sie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeuten. Dabei werfen wir auch einen Blick auf die aktuellen Tariflöhne und -gehälter im GaLaBau und auf die Frage, welche Forderungen aktuell im Raum stehen.
- Grundlagen der Tarifverträge im Garten- und Landschaftsbau
- Die tarifliche Grundlage: Lohn- und Rahmentarifvertrag im Überblick
- Aktuelle Tariflöhne und -gehälter im Garten- und Landschaftsbau
- Tarifverhandlungen im GaLaBau: Ablauf und aktuelle Themen
- Fazit: Faire Löhne als Schlüssel zur Zukunft der Branche
Grundlagen der Tarifverträge im Garten- und Landschaftsbau
Tarifverträge bilden das Rückgrat fairer Arbeitsbedingungen im Garten- und Landschaftsbau. Sie regeln die wichtigsten Aspekte des Arbeitsverhältnisses, von dem Entgelt über Arbeitszeiten und Urlaub bis hin zu Sonderzahlungen oder Kündigungsfristen. Dies schafft nicht nur Sicherheit für Arbeitnehmer, sondern erleichtert Betrieben die Personalführung durch vorhersehbare und kalkulierbare Rahmenbedingungen. Weitere Informationen rund um das Thema Tarifverträge stellt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur Verfügung.
Insgesamt stützt sich die Regelung der Tarife im GaLaBau auf mehrere bundesweit geltende Tarifverträge, die sich grob in folgende Gruppen unterteilen lassen:
- Auszubildendenvergütungs-, Lohn- und Gehaltstarifverträge
Sie regeln die Vergütung für gewerblich Beschäftigte, Angestellte und Auszubildende.
- Rahmentarifverträge
Sie definieren grundlegende Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Tätigkeitsmerkmale.
- Zusatzabkommen
Sie betreffen spezielle Leistungen wie die jährliche Sonderzahlung oder vermögenswirksame Leistungen.
Für wen gelten die Tarifverträge im GaLaBau?
Auf räumlicher Ebene gelten die Tarifverträge im gesamten Bundesgebiet. Sie schaffen damit einheitliche Standards für Arbeitsbedingungen und Entlohnung im Garten- und Landschaftsbau. Die Tarifverträge gelten formal nur für Betriebe und Beschäftigte, die tarifgebunden sind. Das meint: Der Arbeitgeber ist Mitglied im zuständigen Arbeitgeberverband und der Arbeitnehmer ist Mitglied der zuständigen Gewerkschaft. In der Praxis werden die Tarife jedoch in vielen Fällen auch auf nicht gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte angewendet. Das liegt unter anderem daran, dass sich die Betriebe im Wettbewerb um Fachkräfte kaum leisten können, unterhalb der tariflichen Bedingungen zu zahlen. Zudem nehmen viele Unternehmen freiwillig Bezug auf die Tarifverträge in ihren Arbeitsverträgen, etwa mit dem Hinweis, dass „die jeweils gültigen tariflichen Regelungen Anwendung finden“. Damit profitieren auch Beschäftigte ohne Gewerkschaftsmitgliedschaft von den tariflichen Leistungen. Von der Regelung ausgenommen sind des Weiteren die Bundesrahmentarifverträge für Arbeitnehmer und Angestellte im Garten- und Landschaftsbau, da diese, anders als die Lohn- oder Gehaltstarifverträge, als allgemeinverbindlich erklärt wurden. Das bedeutet: Sie gelten für alle Betriebe, die dem GaLaBau zugeordnet sind, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.
Die Tarife im Garten- und Landschaftsbau gelten zudem nur für gewerbliche und angestellte Beschäftigte in Betrieben, deren Haupttätigkeit das Anlegen und Pflegen von Außenanlagen ist – beispielsweise Hausgärten, Parks, Spielplätze oder Begrünungen an Verkehrswegen. Auch Planungsbüros, die solche Maßnahmen vorbereiten oder begleiten, sind einbezogen, sofern sie Teil eines entsprechenden Betriebs sind. Ein Sonderfall sind sogenannte Mischbetriebe. Hier kommt es darauf an, welche Tätigkeiten überwiegen. Bei reinen Pflegebetrieben mit mehr als 50 Prozent Grünpflege sowie bei Mischbetrieben mit mindestens 20 Prozent Grünanteil und Mitgliedschaft im GaLaBau-Verband gelten in der Regel die Gartenbau Tarifverträge. In anderen Fällen kann auch ein Bautarifvertrag Anwendung finden, dies hängt vom konkreten Tätigkeitsschwerpunkt des Betriebs ab.
Laufzeit eines Tarifvertrages
Die Laufzeit von Auszubildendenvergütungs-, Lohn- und Gehaltstarifverträgen beträgt in der Regel 12 bis 24 Monate. Die aktuell gültigen Tarifverträge dieser Art im Garten- und Landschaftsbau haben eine Laufzeit von 24 Monaten und sind zum 30. Juni 2025 kündbar. Üblicherweise beginnen die Tarifparteien, also die Gewerkschaft auf der einen und der Arbeitgeberverband auf der anderen Seite, noch vor dem Ablauf der Laufzeit mit neuen Verhandlungen. Kommt bis zum Ende der Frist keine Einigung zustande, bleibt der bestehende Tarifvertrag zunächst in Kraft. Diese sogenannte Nachwirkung gilt jedoch nur für Arbeitnehmer, die bereits vor dem Ende des Tarifvertragsverhältnisses im Betrieb beschäftigt waren. Im Gegensatz dazu haben Rahmentarifverträge eine unbefristete Laufzeit. Sie bleiben so lange in Kraft, bis sie von einer der Tarifparteien gekündigt werden.
Ecklohn und Eckgehalt: Die Basis für Vergütungen im GaLaBau
Zentrale Elemente bei der Festlegung der tariflichen Vergütung im Garten- und Landschaftsbau sind der sogenannte Ecklohn und das Eckgehalt. Beide dienen als Bezugsgrößen, allerdings für unterschiedliche Beschäftigtengruppen:
- Der Ecklohn ist die tariflich festgelegte Grundlage für die Löhne gewerblicher Arbeitnehmer.
- Das Eckgehalt ist die tariflich fetsgelegte Grundlage für die Gehälter der Angestellten.
Beide Begriffe beziehen sich auf klar definierte Tarifgruppen.Von diesen beiden Werten leiten sich die Verdienste sämtlicher weiterer Entgeltgruppen ab. Sie wird in den jeweiligen Lohn- und Gehaltsgruppen durch feste Zu- oder Abschläge beziehungsweise prozentuale Differenzierungen zum Eckwert bestimmt. Auf diese Weise wirken sich tarifliche Erhöhungen automatisch auf das gesamte Vergütungssystem aus. Die Tabelle zeigt, worauf sich die Begriffe ‚Ecklohn‘ und ‚Eckgehalt‘ im Tarifsystem des Garten- und Landschaftsbaus konkret beziehen:
Ecklohn | Eckgehalt | |
---|---|---|
Bezug im Tarifsystem | Lohngruppe 4.2a | Gehaltsgruppe T3 bzw. K4 (im 2. und 3. Jahr) |
Zielgruppe | Gewerbliche Arbeitnehmer | Angestellte (gartenbautechnisch oder kaufmännisch) |
Qualifikation | Abgeschlossene Ausbildung als Landschaftsgärtner + mind. 18 Monate Berufserfahrung | Abgeschlossene Berufsausbildung + weiterführende Qualifikation oder anspruchsvolle Aufgaben |
Tätigkeitsprofil | Fachkrafttätigkeiten | Arbeiten nach allgemeiner Anweisung, mit erheblichem Maß an Eigenverantwortung |
Tariflicher Betrag (seit 01.Juli 2024) | 19,61 €/Stunde (brutto) | 4.167,96 €/Monat (brutto) |
Alle anderen tariflichen Vergütungen orientieren sich an diesen Beträgen. Je nach Qualifikation, Tätigkeit und Berufserfahrung liegen sie darüber oder darunter. Die Eingruppierung für gewerbliche Arbeitnehmer erfolgt dabei in acht Lohngruppen, die vom Meister mit Führungsverantwortung (LG 1) bis hin zu ungelernten Arbeitskräften (LG 7) oder spezialisierten Baumpflegern (LG 8) reichen. Unterschiede innerhalb dieser Gruppe ergeben sich zum Beispiel durch die Dauer der Beschäftigung oder zusätzliche fachliche Qualifikationen. Bei den Gehältern für Angestellte reichen die Gehaltsgruppen von T1 beziehungsweise K1 (Einstiegsgehalt mit geringem Erfahrungsgrad) bis T7 beziehungsweise K7 (hohe Verantwortung oder langjährige Berufserfahrung). Gemäß dem Bundesgehaltstarifvertrag für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau vom 1. Juli 2024 beträgt das monatliche Gehalt in der Gehaltsgruppe T1 (im 1. Jahr) beispielsweise 2.438,26 Euro, während in der Gehaltsgruppe T7 ein Gehalt von 5.814,30 Euro gezahlt wird.
Die tarifliche Grundlage: Lohn- und Rahmentarifvertrag im Überblick
Im Garten- und Landschaftsbau regeln mehrere Tarifverträge die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Grundsätzlich lassen sie sich in zwei Gruppen einteilen: Tarifverträge für die Vergütung und sogenannte Rahmentarifverträge. Während sich die einen in erster Linie auf den Verdienst beziehen, legen die anderen allgemeine Rahmenbedingungen der Beschäftigung fest. Im Folgenden werden sie näher vorgestellt.
Was regeln Lohntarifvertrag und Gehaltstarifvertrag im GaLaBau?
Der Lohntarifvertrag im GaLaBau ist das zentrale Dokument für die tarifliche Entlohnung gewerblicher Beschäftigter in der Branche. Vereinbart wird er zwischen dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Kernstück des Vertrags sind die Lohngruppen, denen je nach Qualifikation, Tätigkeit und Verantwortung ein bestimmter Stundenlohn zugeordnet wird. Die zentrale Referenzgröße ist, wie bereits erwähnt, der Ecklohn. Die Struktur der Lohngruppen sowie die Kriterien, nach denen sie eingeteilt werden, sind im entsprechenden Kapitel zum Ecklohn ausführlicher erläutert. Ergänzend zum Lohntarifvertrag gilt für Angestellte im GaLaBau ein eigener Gehaltstarifvertrag. Dieser regelt die monatlichen Festgehälter nicht gewerblicher Beschäftigter, etwa in den Bereichen Verwaltung, Bauleitung oder Planung. Hier orientiert sich die Vergütung an dem Eckgehalt. Die Gehälter sind in Gehaltsgruppen gestaffelt, die sich an Funktion, Verantwortung und Berufserfahrung orientieren. Beide Tarifverträge definieren darüber hinaus, für welche Betriebe und Beschäftigten sie gelten, wann sie in Kraft treten und wie lange ihre jeweilige Laufzeit ist.
Welche Rechte und Pflichten regeln die Rahmentarifverträge im GaLaBau?
Im Garten- und Landschaftsbau regeln zwei sogenannte Bundesrahmentarifverträge – einer für gewerbliche Arbeitnehmer, einer für Angestellte – die grundlegenden Arbeitsbedingungen in der Branche. Diese Verträge, oft auch als Manteltarifverträge im Garten- und Landschaftsbau bezeichnet, gelten bundesweit und sind allgemeinverbindlich. Das bedeutet: Sie kommen für alle Betriebe und Beschäftigten zur Anwendung, unabhängig von einer Verbands- oder Gewerkschaftsmitgliedschaft. Mit ihren langjährigen Laufzeiten sorgen die Rahmentarifverträge für eine langfristige Planungssicherheit und bilden das Fundament der Arbeitsverhältnisse im GaLaBau. Sie enthalten unter anderem Regelungen zu Arbeitszeit und Mehrarbeit, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsfristen sowie besonderen Arbeitsformen wie Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit oder Auswärtstätigkeiten. Auch Vorgaben zur Unterbringung bei Montageeinsätzen, Erschwerniszuschläge, der Umgang mit Nebentätigkeiten, die Ausstellung von Arbeitszeugnissen sowie Fristen zur Geltendmachung von Ansprüchen sind Bestandteil dieser Tarifverträge. Die Inhalte sind dabei auf die jeweiligen Beschäftigtengruppen zugeschnitten. So legt der Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer beispielsweise besonderen Wert auf Regelungen zur körperlich geprägten Baustellentätigkeit wie Akkordarbeit oder Minderentlohnung. Die tariflichen Bestimmungen setzen dabei Mindeststandards, die nicht zu Lasten der Beschäftigten unterschritten werden dürfen. Wer einen vertieften Blick in die tariflichen Grundlagen des GaLaBaus werfen möchte, wird beim Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. fündig.
Aktuelle Tariflöhne und -gehälter im Garten- und Landschaftsbau

Die aktuellen Tariflöhne und -gehälter im GaLaBau richten sich nach den Auszubildendenvergütungs-, Lohn- und Gehaltstarifverträgen, die für die rund 130.000 gewerblichen und angestellten Beschäftigten der Branche gelten. Im Rahmen der letzten GaLaBau Tariferhöhung wurde der Ecklohn, also der Stundenlohn für Facharbeiter in der mittleren Lohngruppe (Lohngruppe 4.2a), zum 1. Juli 2024 auf 19,61 Euro angehoben. Dieser Wert wurde im Rahmen der letzten Tarifverhandlungen in zwei Stufen angehoben. Bereits im Juli 2023 war eine erste Erhöhung um 5,9 Prozent erfolgt, die den Ecklohn auf 18,87 Euro angehoben hatte. Ein Jahr später folgte eine weitere Anhebung um 3,9 Prozent auf den heutigen Stand. Das tariflich festgelegte Eckgehalt beträgt seit dem 01. Juli 2024 im Garten- und Landschaftsbau 4.167,96 Euro brutto pro Monat. Der Ecklohn und das Eckgehalt bilden jeweils die Basis für die Vergütung in den verschiedenen Tätigkeits- bzw. Gehaltsgruppen im Garten- und Landschaftsbau. Alle weiteren tariflichen Löhne und Gehälter orientieren sich an diesen Bezugsgrößen. Je nach Qualifikation, Berufserfahrung und Art der ausgeübten Tätigkeit kann das tatsächliche Entgelt entsprechend über oder unter dem Eckwert liegen. Dabei ist festgelegt, welche fachlichen Anforderungen und Tätigkeiten welcher Lohn- und Gehaltsstufe entsprechen. Alle derzeit gültigen Tariflöhne und -gehälter lassen sich in der jeweils aktuellen GaLaBau Tariftabelle nachvollziehen, in der die tariflichen Vergütungen für sämtliche Lohngruppen und Gehaltsgruppen übersichtlich dargestellt sind. Diese Tariftabelle ist beispielsweise über den Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) einsehbar.
Tarifverhandlungen im GaLaBau: Ablauf und aktuelle Themen
Auch im Garten- und Landschaftsbau folgen Tarifverhandlungen einem geregelten Ablauf, der im Grundsatz für viele Branchen ähnlich ist. Eine allgemein verständliche Darstellung dieses Ablaufs hat beispielsweise die IG Metall veröffentlicht. Diese lässt sich auch auf die Gegebenheiten im GaLaBau übertragen. Der Prozess beginnt üblicherweise mit der Kündigung eines bestehenden Tarifvertrags, meist durch die Gewerkschaft, wenn sie Verbesserungen für die Beschäftigten durchsetzen möchte. Für die Branche des Garten- und Landschaftsbaus sind die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) auf Arbeitnehmerseite und der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. auf Arbeitgeberseite die maßgeblichen Tarifvertragsparteien. Bevor es zu konkreten Verhandlungen kommt, entwickelt die Gewerkschaft auf Basis von Rückmeldungen aus den Betrieben und Diskussionen mit Mitgliedern ihre Tarifforderungen. Diese können beispielsweise Lohn- und Gehaltserhöhungen oder bessere Arbeitszeitregelungen betreffen. Die Arbeitgeberseite bringt daraufhin eigene Positionen in die Gespräche ein, nicht selten mit dem Ziel, finanzielle oder organisatorische Belastungen zu begrenzen. Warnstreiks spielen zu diesem Zeitpunkt eine besondere Rolle: Sie sollen, wie die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) betont, den Verhandlungsdruck erhöhen, ohne den laufenden Betrieb vollständig lahmzulegen. Warnstreiks sind rechtlich zulässig und werden gezielt eingesetzt, wenn die Verhandlungen stocken oder ein deutliches Zeichen gesetzt werden soll. Meist braucht es mehrere Verhandlungsrunden, bis ein Tarifkompromiss gefunden wird. Kommt keine Einigung zustande, kann die Gewerkschaft die Verhandlungen für gescheitert erklären. Es besteht dann die Möglichkeit zu einem unbefristeten Streik überzugehen oder eine Schlichtung vorzutragen, sofern dies vorher zwischen den Tarifparteien vereinbart wurde. Gelingt schließlich eine Einigung, wird ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen. Die Tarifrunde ist damit beendet – bis mit Ablauf der Laufzeit die nächste beginnt. Ausführliche Informationen rund um das Tarifsystem finden sich zudem im Glossar vom Tarifregister Nordrhein-Westfalen.
Aktuelle Forderungen und Streitpunkte in den Tarifverhandlungen im Garten- und Landschaftsbau
Die laufenden Tarifverhandlungen im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau zeigen erneut, wie konfliktbeladen die Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretung sein können. So blieb die erste Verhandlungsrunde am 9. Mai 2025 ergebnislos. Laut Angaben der IG BAU hatte die Arbeitgeberseite ein Angebot unterbreitet, das Ausbildungsvergütung-, Lohn- und Gehaltserhöhungen von 2,6 Prozent für die ersten zwölf Monate sowie 2,4 Prozent für die darauffolgenden zwölf Monate vorsah. Die IG BAU wies dieses Angebot als unzureichend zurück. Aus ihrer Sicht stellt es keine angemessene Reaktion auf die gegenwärtigen Herausforderungen der Branche, wie etwa den Fachkräftemangel, volle Auftragsbücher und steigende körperliche sowie fachliche Anforderungen an die Beschäftigten, dar. Die Gewerkschaft kritisiert, dass das Angebot weder einen Anreiz für junge Menschen schafft noch Wertschätzung für die Arbeit der Beschäftigten ausdrückt. In ihren eigenen Worten:
„Das ist keine Perspektive für die Beschäftigten im Garten- und Landschaftsbau. Das ist kein Anreiz für junge Leute – die Abwanderung in andere Branchen ist vorprogrammiert.“
Die IG BAU fordert daher eine „echte Bewegung am Verhandlungstisch“ und appelliert an die Arbeitgeber, sich finanziell deutlich stärker zu engagieren – zusammengefasst in dem Slogan: „Wer Leistung will, muss auch leisten.“ Im Vergleich dazu fielen die jüngsten Lohnerhöhungen im Bauhauptgewerbe mit 4,2 Prozent im Westen und fünf Prozent im Osten deutlich höher aus. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 18. Juni 2025 angesetzt. Ob es dort zu einem Durchbruch kommt, bleibt abzuwarten.
Fazit: Faire Löhne als Schlüssel zur Zukunft der Branche
Die Tarifverträge im GaLaBau legen die Lohntarife und damit auch einen entscheidenden Faktor für die Attraktivität der Branche fest. Gerade angesichts von Fachkräftemangel, steigenden Anforderungen und harter körperlicher Arbeit rückt die Frage nach einer fairen und zukunftsfesten Bezahlung zunehmend in den Mittelpunkt. Die aktuellen Tarifverhandlungen zeigen, wie groß der Druck auf beiden Seiten ist. Die IG BAU fordert deutliche Einkommenssteigerungen und sieht im bisherigen Angebot der Arbeitgeber keine ausreichende Wertschätzung für die Leistung der Beschäftigten. Wie sich die Löhne im GaLaBau künftig entwickeln, wird nicht nur über das Einkommen vieler Menschen entscheiden, sondern auch über die Zukunftsfähigkeit der gesamten Branche.