Schwellenwerte im Vergaberecht: Was gilt ab 2026?
Im Rahmen vom EU-Vergaberecht müssen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen oberhalb der Schwellenwerte europaweit ausgeschrieben werden. Nun wurden die aktualisierten Schwellenwerte im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Das Wichtigste zu den Schwellenwerten in Kürze
- EU-Schwellenwerte legen den Nettoauftragswert fest, ab dem öffentliche Aufträge europaweit ausgeschrieben werden müssen.
- Die Schwellenwerte werden alle zwei Jahre auf Basis des Government Procurement Agreement (GPA) und des Eurokurses angepasst.
- Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Bauleistungen und Konzessionen 5.404.000 Euro als neuer Schwellenwert.
- Der Schwellenwert für klassische Liefer- und Dienstleistungen sinkt ab 2026 auf 216.000 Euro.
- Für die Vergabe im Oberschwellenbereich gelten die gesetzlichen Grundlagen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und spezifischer Vergabeverordnungen.
- Ziel der europaweiten Ausschreibung ist es, allen EU-Unternehmen gleiche Chancen zu bieten und den Wettbewerb im Binnenmarkt zu stärken.
Wenn öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben, müssen Sie Ihren Auftragswert genaustens abschätzen: Denn ab einem bestimmten Nettoauftragswert sind Bauaufträge sowie Liefer- und Dienstleistungen in ganz Europa auszuschreiben. Diese Werte – Schwellenwerte genannt – werden alle zwei Jahre aktualisiert. Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 23. Oktober wurden nun die Schwellenwerte für die Jahre 2026 und 2027 veröffentlicht. Erfahren Sie in unserem Artikel, welche Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026 gelten, und darüber hinaus Relevantes zur Vergabe im Oberschwellenbereich!
Was sind EU-Schwellenwerte?
Wenn ein auszuschreibender öffentlicher Auftrag einen bestimmten Nettoauftragswert – den Schwellenwert – erreicht oder überschreitet, muss diese Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Der Nettoauftragswert beschreibt dabei den Gesamtwert einer Leistung ohne die Umsatzsteuer.
Wie hoch der Schwellenwert ist, hängt von der jeweiligen Leistung ab – so fällt er bei Bauaufträgen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterschiedlich aus. Auftraggeber stehen in der Pflicht, den Auftragswert abzuschätzen, bevor sie einen Auftrag ausschreiben. Eine falsche Wahl des Vergabeverfahrens kann von der Vergabekammer beanstandet werden.
Welche Schwellenwerte gelten ab 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 gelten EU-weit neue Schwellenwerte und sind bis einschließlich dem 31. Dezember 2027 gültig. Bis Ende 2025 haben sie keinen Einfluss auf Ausschreibungsverfahren, die bereits im Gange sind – bei diesen gelten weiterhin die Schwellenwerte 2024/2025.
Richtlinie für klassische öffentliche Aufträge (RL 2014/24/EU) | Konzessionsrichtlinie (RL 2014/23/EU) | Sektorenrichtlinie (RL 2014/25/EU) und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit (RL 2009/81/EG) |
|---|---|---|
Bauleistungen: 5.404.000 Euro Liefer- und Dienstleistungen: 216.000 Euro Liefer- und Dienstleistungen der oberen und obersten Bundesbehörden: 140.000 Euro Vergabe von Sozialen und anderen Besonderen Dienstleistungen (Anhang XIV RL 2014/24/EU): 750.000 Euro | Konzessionen: 5.404.000 Euro | Bauleistungen: 5.404.000 Euro Liefer- und Dienstleistungen: 432.000 Euro |
Nicht angepasst wurde die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen nach Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU (750.000 Euro) sowie die Vergabe nach Anhang XVII 2014/25/EU (1.000.000 Euro). Ebenfalls gelten für Kleinstlose nach § 3 Abs. 9 VgV auch weiterhin die Wertgrenzen von 80.000 Euro und 1.000.000 Euro.
Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich: Welche gesetzlichen Grundlagen greifen?
Bei Vergaben im Oberschwellenbereich greift das Vergaberecht nach dem vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen „Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen“ (§§ 97 – 184 GWB).
Aufgrund von § 113 GWB werden die genauen Anforderungen für die Durchführung von Vergaben in den einzelnen Vergabeverordnungen geregelt: in der Vergabeverordnung (VgV), der Sektorenverordnung (SektVO), der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) sowie der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV).
Nach § 12 Abs. 3 EU muss die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU erfolgen – auf der Plattform Tenders Electronic Daily (TED). Die wichtigsten Angaben sind gemäß dem Wortlaut in die Amtssprachen der Europäischen Union zu übersetzen.
Änderungen der Schwellenwerte seit 2014
Die Schwellenwerte der EU-Vergabe werden alle zwei Jahre durch das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement, GPA) aktualisiert. Dabei werden die Werte über ein mathematisches Verfahren ermittelt, auf Basis der durchschnittlichen Tageskurse des Euros. Die endgültigen Werte werden anschließend auf volle Tausend Euro abgerundet.
Bauaufträge (alle RL) | Liefer-/ Dienstleistungen (Klassische RL - öffentliche Auftraggeber) | Liefer-/Dienstleistungen (Klassische RL - Obere und oberste Behörden) | Liefer-/Dienstleistungen (Sektoren RL - Sektorenauftraggeber) | |
|---|---|---|---|---|
2026 | 5.404.000 (-2,5 %) | 216.000 (-2,3 %) | 432.000 (-2,5 %) | 140.000 (-2,1 %) |
2024 | 5.538.000 (+2,9 %) | 221.000 (+2,8 %) | 443.000 (+2,8 %) | 143.000 (+2,1 %) |
2022 | 5.382.000 (+0,6 %) | 215.000 (+0,5 %) | 431.000 (+0,7 %) | 140.000 (+0,7 %) |
2020 | 5.350.000 (-3,6 %) | 214.000 (-3,2 %) | 428.000 (-3,4 %) | 139.000 (-3,5 %) |
2018 | 5.548.000 (+6,2 %) | 221.000 (+5,7 %) | 443.000 (+6 %) | 144.000 (6,7 %) |
2016 | 5.225.000 (+0,8 %) | 209.000 (+1 %) | 418.000 (+1 %) | 135.000 (+0,8 %) |
2014 | 5.186.000 | 207.000 | 414.000 | 134.000 |
Fazit: Wie helfen Schwellenwerte bei öffentlichen Ausschreibungen?
Die Ausschreibung von Vergaben im Oberschwellenbereich sollen Unternehmen in der EU gleichermaßen die Chance bieten, sich auf einen Auftrag zu bewerben. Bei Aufträgen dieser Größen wird nämlich davon ausgegangen, dass sie Relevanz für den Binnenmarkt haben. Allerdings beklagen einige Kommunen, die nur über begrenzte Ressourcen verfügen, den Aufwand von Vergaben im Oberschwellenbereich. In einer Sitzung des 10. Februar 2023 befasste sich der Bundesrat auf Initiative des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und des Freistaats Bayern daher mit einer Erhöhung der Schwellenwerte. Eine Anpassung aufgrund dieser Nachfrage fand allerdings nicht stand.
Für Unternehmen sind öffentliche Ausschreibungen, ob im Ober- oder Unterschwellenbereich, eine gute Möglichkeit, zuverlässige Auftraggeber und Zugang zu einem großen Markt zu gewinnen. Auch Sie suchen nach Projekten im öffentlichen Sektor? Entdecken Sie bei greenprofi Aufträge für den Tiefbau und sichern Sie sich Ihren wirtschaftlichen Erfolg!
Häufig gestellte Fragen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten folgende Schwellenwerte (Nettoauftragswert ohne Umsatzsteuer):
- Bauaufträge von öffentlichen Auftraggeber, von Sektorenauftraggebern und für Konzessionen: 5.404.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge für zentrale Regierungsbehörden: 140.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen von übrigen öffentlichen Auftraggebern: 216.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000 Euro
Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 gelten folgende Schwellenwerte:
- Bauaufträge von öffentlichen Auftraggebern, von Sektorenauftraggebern und für Konzessionen: 5.538.000 Euro
- Dienst- und Lieferaufträge für zentrale Regierungsbehörden: 143.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen von übrigen öffentlichen Auftraggebern: 221.000 Euro
- Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 443.000 Euro
Öffentliche Auftraggeber, obere und oberste Behörden sowie Sektorenauftraggeber müssen bei der Vergabe Schwellenwerte beachten.
Wenn ein Schwellenwert erreicht oder überschritten wird, muss europaweit ausgeschrieben werden.
Schwellenwerte sind immer für zwei Jahre gültig. Die neuen Schwellenwerte sind für 2026 und 2027 gültig, bevor neue Werte festgelegt werden.